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 Matthias G. (38) trägt Damenkostüme, ist perfekt geschminkt
und lässt sich von Freunden „Mandy“ nennen. Der Transsexuelle ist ein
Vorzeigebeispiel für gelebtes Selbstbewusstsein einer Minderheit.
Die
Stärkung und den Schutz von Minderheiten hat sich auch die
Bundesregierung auf die Fahne geschrieben. Im eigenen Haus nimmt man es
damit nicht so genau.
Dem Stadtführer Matthias, der seit fünf
Jahren Besuchergruppen des Bundespresseamtes durch Berlin geleitet,
wurde im Februar gekündigt, weil er „als Repräsentant der
Bundesregierung nicht mehr tragbar sei.“
„Seit ich denken kann, habe ich mich eher weiblich als männlich gefühlt“
Matthias
G. hatte sich Ende letzten Jahres zu seiner Transsexualität bekannt.
„Seit ich denken kann, habe ich mich eher weiblich als männlich
gefühlt“, sagt er. „Jetzt hatte ich endlich die Kraft, diesen Schritt
zu tun. Ich konnte das Versteckspiel nicht mehr aufrechterhalten. Es
kostete mich zu viel Energie.“ Er ging in eine Damen-Boutique, kleidete
sich neu ein und nahm die Männer-Sachen in einer Tüte mit nach Hause.
„Dem Bundespresseamt sagte ich, jetzt gibt es mich nur noch als Frau.“
Daraufhin entzog ihm das Amt alle weiteren Aufträge.
Das Ganze könnte nun ein Testfall für das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz werden, das 2006 von der Bundesregierung
beschlossen wurde. Mandy klagt wegen der Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts und fordert 4.000 Euro Schadensersatz "Es geht mir nicht
wirklich um das Geld, sondern darum, professionell in meinem Beruf
arbeiten zu können", erklärte sie.
Die
Bundesregierung hält sich in diesem Fall merklich zurück. Gegenüber der
Presse schweigt sie mit Hinweis auf das laufende Verfahren. Auf eine
Anfrage des Dortmunder Bundestagsabgeordneten Michael Kauch (FDP)
erklärte sie lediglich, dass sie den Fall "so nicht bestätigen" könne.
Kauch bezeichnete das Verhalten der Bundesregierung als heuchlerisch:
"Die Bundesregierung verweigert offensichtlich die Antwort. Sie gibt
sich nach außen tolerant: Sie verabschiedet Gesetze zum Schutz von
Minderheiten und richtet eine Antidiskriminierungsstelle ein – aber im
eigenen Haus hält sie sich nicht daran." Auch der Kölner
Grünenabgeordnete Volker Beck hat sich in den Fall eingeschaltet: "Ich
habe mich an die Antidiskriminierungsstelle gewandt, hoffe auf eine
korrekte Entscheidung."
Das AGG schützt nicht nur Arbeitnehmer sondern auch
"arbeitnehmerähnliche Personen" wie Mandy. Nach der vom Europäischen
Gerichtshof gestützten Rechtsauffassung gilt die Diskriminierung von
Transsexuellen als Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes.
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